„Bauen ist eine Lust, doch nicht selten endet es im Frust.“ (Harald Sperling ᶧ 1961, Dipl.-Ing.)

Wir stehen Ihnen bereits bei der Prüfung der Bauverträge zur Seite, um solchem Frust vorzubeugen. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • privates Baurecht für Bauherren
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Architektenrecht und Architektenhaftung
  • Werkvertragsrecht