Damit das Erbe nicht zur Last wird!

Vor dem Erbfall stehen wir Ihnen beratend bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge in Testamenten, Erbverträgen, Vermögensübertragungen und der Betreuung der Unternehmensnachfolge zur Seite.

Nur die rechtzeitige Analyse der gesetzlichen Erbfolge und Planung der Nachfolge bieten adäquaten Schutz vor dem Auseinanderfallen des geschaffenen Vermögens und Erbstreitigkeiten.

Ist es dann zum Erbfall gekommen, beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um das Erb- und Nachlassrecht, machen Forderungen geltend, klären Erbansprüche oder wenden unberechtigte Ansprüche ab.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten und Erbverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Auslegung und Anfechtung von Testamenten
  • Gesellschaftserbrecht
  • Erbengemeinschaft
  • Erbenhaftung
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Schenkungssteuerrecht
  • Ertragssteuerrecht