Gesundheit ist ein hohes Gut!

Ob Sie sich als Arzt allein oder im Rahmen einer Kooperation niederlassen wollen, oder aber eine Praxisauseinandersetzung bzw. -übertragung planen, wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und entwickeln für Sie den vertraglichen Rahmen. Im Haftungsfall stehen wir Ihnen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Verfügung und setzen Ihr Recht durch.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung und Chefarztvertragsrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung