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Ob als Vermieter oder als Mieter – der Mietvertrag bildet die Grundlage für die Rechtsbeziehung. Sollte es zur
Auseinandersetzung kommen, nehmen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht wahr.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
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Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse
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Mietvertragsgestaltung und -prüfung
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Kündigungs- und Räumungsverfahren
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Forderungseinzug bei Mietrückständen
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Mietminderung
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Mieterhöhung
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