„Bauen ist eine Lust, doch nicht selten endet es im Frust.“ (Harald Sperling ᶧ 1961, Dipl.-Ing.)
Wir stehen Ihnen bereits bei der Prüfung der Bauverträge zur Seite, um solchem Frust vorzubeugen. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- privates Baurecht für Bauherren
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Architektenrecht und Architektenhaftung
- Werkvertragsrecht