Mietrecht
Ob als Vermieter oder als Mieter – der Mietvertrag bildet die Grundlage für die Rechtsbeziehung. Sollte es zur Auseinandersetzung kommen, nehmen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht wahr.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse
- Mietvertragsgestaltung und -prüfung
- Kündigungs- und Räumungsverfahren
- Forderungseinzug bei Mietrückständen
- Mietminderung
- Mieterhöhung